Medizinische Kosmetik
Die Berufsbezeichnung Medizinische Kosmetikerin ® und Medizinischer Kosmetiker ® ist durch einen Registereintrag ( Registernummer 30453321 ) beim Deutschen Patent- und Markenamt ( DPMA ) gesetzlich geschützt. Zur Verwendung dieses Begriffs ist eine eigene auf ihre Person ausgestellte Lizenz erforderlich.
Lizenz
Voraussetzungen
Das Angebot zur Lizenznahme richtet sich vorrangig an Kosmetikerinnen und Kosmetiker mit einer abgeschlossenen Ausbildung über mindestens 2400 Unterrichtsstunden. Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können Sie mit einer Teilnahme an unserer Schule erreichen. Um auch Teilnehmern, die bereits eine Ausbildung in geringerem Umfang oder eine Ausbildung in einem medizinischen Beruf absolviert haben, können diese Voraussetzungen durch eine Überprüfung der Gleichwertigkeit individuell anerkannt werden. Dies kann auch über einen Quereinstieg oder eine Fortbildung an unserer Schule erfolgen.